die Beratung von Unternehmen, insbesondere im Rahmen von Transformationsprozessen und Organisationsentwicklung einschließlich weiterer Dienstleistungen im Bereich Coaching und Training.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Hawighorst
Wiesbaden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Katrin Hawighorst
Wiesbaden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2025
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2025 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des von dem Einzelkaufmann Hawighorst, Thomas, *XX.XX.XXXX, unter der Firma Thomas Hawighorst e.K. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 11852) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.09.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das einzelkaufmännische Unternehmen Thomas Hawighorst e.K. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 11852) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 30.09.2025 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.