Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Finanzvorstand. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Begründung von Schuldverhältnissen, die zur Zahlung einer Summe von über EUR 5.000,00 (fünftausend) innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres verpflichten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Gleiches gilt für die Begründung von Darlehensverbindlichkeiten von mehr als EUR 1.000,00 (eintausend).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christina Mecke
Osnabrück
Vorstand
Daniel Block
Osnabrück
Vorstand
Dianne Opitz
Osnabrück
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.04.2025.
Freitext
Satzung Blatt 20 - 31 der Akten
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