Handelsregister · HRB 5620

Registerinformationen

Thermacut GmbH · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Thermacut GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Burbach
Geschäftsanschrift
Am Rübgarten 2, 57299 Burbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5620
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
05.01.2021
Abrufstand
29.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung, der Verkauf und die Montage von schweißtechnischen Erzeugnissen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andreas Böckling

Lich

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Burkhard Rinn

Wettenberg

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 04.07.1978 zuletzt geändert am 17.12.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03. September 2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 3. Februar 2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Burbach-Würgendorf nach Wilnsdorf beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08. Dezember 2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Burbach beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden; ein oder mehrere Geschäftsführer allgemein oder für den Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden; bestimmt werden, dass ein Geschäftsführer nur aus wichtigem Grunde abgerufen werden kann; einer von mehreren Geschäftsführern zum Vorsitzenden der Geschäftsführung bestellt werden mit der Maßgabe, dass dieser Geschäftsführer allein oder mit anderen Geschäftsführern für sämtliche Geschäfte der Gesellschaft zuständig ist und er bei Meinungsverschiedenheiten in der Geschäftsführung auch gegen die Mehrheit ihrer Mitglieder entscheiden kann.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Bl. 103 ff. Sdbd
  • Gesellschaftsvertrag Bl. 113 ff. Sdbd.
  • Gesellschaftsvertrag Bl. 117 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.