Die Herstellung, der Verkauf und die Montage von schweißtechnischen Erzeugnissen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Böckling
Lich
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Burkhard Rinn
Wettenberg
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.07.1978 zuletzt geändert am 17.12.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 03. September 2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 3. Februar 2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Burbach-Würgendorf nach Wilnsdorf beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08. Dezember 2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Burbach beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden; ein oder mehrere Geschäftsführer allgemein oder für den Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden; bestimmt werden, dass ein Geschäftsführer nur aus wichtigem Grunde abgerufen werden kann; einer von mehreren Geschäftsführern zum Vorsitzenden der Geschäftsführung bestellt werden mit der Maßgabe, dass dieser Geschäftsführer allein oder mit anderen Geschäftsführern für sämtliche Geschäfte der Gesellschaft zuständig ist und er bei Meinungsverschiedenheiten in der Geschäftsführung auch gegen die Mehrheit ihrer Mitglieder entscheiden kann.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 103 ff. Sdbd
Gesellschaftsvertrag Bl. 113 ff. Sdbd.
Gesellschaftsvertrag Bl. 117 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.