Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann persönlich haftenden Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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Tag der ersten Eintragung in Kempen: 25.02.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 1752 Amtsgericht Kempen getreten. Freigegeben am 14.10.2003.
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