Der Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und Firmenbeteiligungen aller Art, die An- und Vermietung sowie der Ankauf und die Verwaltung von Immobilien aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Thelen
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Christoph Thelen
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2013
Die Gesellschafterversammlung hat am 01.10.2013 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 14.10.2013 und 15.10.2013 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 05.03.2015 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen.
Unternehmensvertrag
Mit der TM Immobilien und Vermietungs GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 20520) als herrschendem Unternehmen ist am 27.09.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tag zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.