Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 2000,-- EUR die Zustimmung des Gesamtvorstands (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassierer und Schriftführer) erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Freddy Speth
Biberach-Rißegg
Vorstand
Iris Ege
Biberach an der Riß
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.04.1988
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2018 hat die Einfügung von § 14 (Datenschutz) in der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 23.08.1988
Satzung: Blatt 95-98
Satzung: Blatt 158-163
Satzung: Blatt 214-220
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.