Handelsregister · VR 230956

Chronologischer Auszug

Theatergruppe "Nach Feierabend" e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Theatergruppe "Nach Feierabend" e.V.

b)
Östringen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassier. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für den
Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 1.000,-- DM belasten, und für Dienstverträge
braucht der Vorstand die Zustimmung des
Vereinsausschusses.

b)
1. Vorsitzender:
Jochim, Helmut, Östringen, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Hammer, Hans, Mechaniker, Östringen
2. Vorsitzender:
Uhrich, Volkhard, Östringen, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Gramlich, Achim, Östringen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 22.01.1997 mit Änderung vom 28.07.1997, 22.10.2010 und 29.04.2011.
a)
14.07.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
21.04.1997
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Klecker, Jan-Niklas, Östringen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Schriftführer:
Stiefvater, Raphael, Östringen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Uhrich, Volkhard, Östringen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Schriftführer:
Gramlich, Achim, Östringen, *XX.XX.XXXX
a)
24.10.2014
Eichhorn
3b)
Bestellt als
Kassier:
Bender, Reinhard, Östringen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Bentheimer, Monika, Östringen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Hammer, Hans, Mechaniker, Östringen
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Klecker, Jan-Niklas, Östringen, *XX.XX.XXXX
a)
03.07.2017
Sorger
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassier. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für den
Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 500,00 EUR belasten, und für Dienstverträge
braucht der Vorstand die Zustimmung des
Vereinsausschusses.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.09.2020 mit Nachtrag vom 05.10.2021 hat die
Neufassung der Satzung und hierbei insbesondere die Änderung von § 8 (Der Vorstand)
beschlossen.
a)
10.03.2022
Melzer

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 54-56

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.