Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu vier Mitgliedern, darunter stets ein Vorsitzender, ansonsten noch ein Schriftführer , ein Kassenwart und ein weiteres Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Philipp Hagen
Bonn
274
Katharina Ingwersen
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 2023-12-13
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