Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind mindestens 3 Mitglieder, von denen je 2 den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten können. Für die Verfügung über Grundvermögen, womit auch Grundschuld- und Hypothekenbewiligungen umfaßt werden, sind nur alle Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich berechtigt.
Tag der ersten Eintragung: 07.10.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.09.2004.
Anmeldung Blatt 19 ff. SB
Anmeldung Blatt 23 ff. SB.
Anmeldung Blatt 28 SB.
Anmeldung Blatt 33 SB
Anmeldung Blatt 37 ff. SB
Anmeldung Blatt 41 f. SB Satzung Blatt 50 ff. SB
Anmeldung Bl. 54 ff. SB
Anmeldung Blatt 64 ff. SB
Anmeldung Blatt 71 ff. SB
Anmeldung Blatt 78 ff. SB
Anmeldung Blatt 84 ff. SB
Anmeldung Blatt 92 ff. SB
Anmeldung Blatt 96 ff. SB
Anmeldung Blatt 102 ff. SB
Anmeldung Blatt 106 ff. SB
Anmeldung Blatt 111 ff. SB
Anmeldung Blatt 123 ff. SB
Anmeldung Blatt 130 ff. SB
Anmeldung Blatt 136 ff SB
Anmeldung Blatt 143 SB
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 07.08.1974 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.02.1997 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziele), § 8 (Der Vorstand) und § 10 (Selbstlosigkeit) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.