Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich digitale Kommunikation, Marketing und soziale Medien (Social Media).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bernd Feyka
Emmendingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Daniel Johannes Schnitzler
Freiburg im Breisgau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2025.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der "feykaherr GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 727119) um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um weitere 500,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "feykaherr GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 727119) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.10.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.10.2025 den Teilbetrieb "Social Media" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.