Handelsregister · HRB 221504

Chronologischer Auszug

The Rights Studio gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
The Rights Studio gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Katzbachstraße 12, 10965 Berlin

c)
3.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§
51 ff. Abgabenordnung (AO)). 3.2
Gegenstand des Unternehmens
und Zweck der Gesellschaft sind
die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr.
4 AO, speziell mit Rücksicht auf
die uneingeschränkte Anerkennung und Achtung der Menschenrechte von Kindern und jungen
Menschen im Rahmen der Konvention der Vereinten Nationen
über die Rechte des Kindes. Dies
beinhaltet insbesondere die bürgerlichen und politischen Rechte, Gesundheit und soziale Sicherheit, Ausbildung, Freizeit und Zugang zu kulturellen Aktivitäten,
die Sorge um Kinder und junge
Menschen in und außerhalb von
Familien, ihren Schutz gegen jede
Form von Gewalt und ihren Zugang zur Justiz; und die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2
Nr. 7 AO. Die Gesellschaft ist der
Umsetzung dieser Ziele und der
Förderung öffentlichen Wissens,
einschließlich durch die Künste,
in allen Angelegenheiten in Bezug auf diese Zwecke verpflichtet. Gegenstand des Unternehmens
und Zweck der Gesellschaft sind
zudem die Beschaffung von Mitteln für steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften
öffentlichen Rechts gemäß § 58
AO, die die Mittel jeweils für die
gleichen Zwecke im Sinne dieser
Ziffer 3 nutzen. Unter den in Ziffer 3.5 genannten Bedingungen
schließt dies auch die Beschaffung von Mitteln für ausländische
Körperschaften ein, die die Mittel für die gleichen Zwecke im
Sinne dieser Ziffer 3 nutzen. 3.3
Die Gesellschaft verwirklicht ihren Unternehmensgegenstand und
Gesellschaftszweck u.a. durch (a)
die Beschaffung von Mitteln zur
Verwirklichung des steuerbegünstigten Gesellschaftszwecks, insbesondere durch das Einwerben
von Spenden und Schenkungen,
(b) die vollständige oder teilweise Zuwendung der Mittel der Gesellschaft an steuerbegünstigte
Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts gemäß §
58 AO oder an ausländische Begünstigte unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 3.5, jeweils
für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, (c) die Untersuchung und rechtliche Prüfung von Sachverhalten mit Bezug zu Kindern, insbesondere von
Situationen, die zur Beeinträchtigung der Menschenrechte von
Kindern führen können, (d) das
Verfassen von Strategiepapieren
zu Menschenrechten von Kindern,
(e) die Sensibilisierung für Rechte von Kindern und jungen Menschen in Deutschland und weltweit, (f) die Veröffentlichung online und von gedruckten Materialien zu Themen in Bezug auf
Menschenrechte von Kindern und
jungen Menschen, (g) das Einwirken auf nationale und internationale zwischenstaatliche Stellen, einschließlich der Vereinten
Nationen und des Europarats, zu
Themen, die Kinderrechte betreffen, (h) das Bilden von Netzwerken und Koalitionen von Unterstützern und Aktivisten, die sich
für soziale Gerechtigkeit einsetzen
und (i) die Veranstaltung von Diskussionsrunden, Gesprächen und
Ausstellungen zu Themen in Bezug auf Menschenrechte von Kindern und jungen Menschen. 3.4
Die Gesellschaft verwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke im Inund Ausland. Die steuerbegünstigten Zwecke werden im Ausland
unter Beachtung des § 51 Abs. 2
AO verwirklicht. 3.5 Sofern die
Gesellschaft Mittel an einen ausländischen Begünstigten weiterleitet, muss es sich um eine Körperschaft handeln, die einer inländischen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts im Inland
vergleichbar ist. Die Weiterleitung
von Mitteln der Gesellschaft an
eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, der Gesellschaft
zeitnah aussagekräftige Nachweise über die Verwendung der von
der Gesellschaft weitergeleiteten
Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus
diesen Nachweisen nicht, dass mit
diesen Mitteln ausschließlich die
satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden, oder
kommt der Empfänger der Mittel seiner Pflicht zur Vorlage der
Nachweise nicht nach, wird die
Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Yates, Veronica, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
15.09.2020
a)
25.09.2020
Mallison
2b)
Geschäftsanschrift:
Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin
a)
17.08.2023
Schwarzer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.