Handelsregister · GnR 939
Chronologischer Auszug
The All India Handloom Fabrics Marketing Co-operative Society Limited, Zweigniederlassung Hamburg · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) The All India Handloom Fabrics Marketing Co-operative Society Limited, Zweigniederlassung Hamburg b) Hamburg Zweigniederlassung der Firma The All India Handloom Fabrics Marketing Cooperative Society Limited mit Sitz in Bombay/Indien. c) Gegenstand des Unternehmens (1) den Verkauf von handgewebtem Tuch innerhalb und außerhalb des Landes zu unterstützen, zu schützen, zu erhalten, zu vergrößern und zu fördern; (2) innerhalb und außerhalb des Landes Märkte für handgewebte Waren zu schaffen und zu entwickeln; (3) Kapital aufzubringen durch Anteile und Anleihen usw; (4) auf Kredit oder bar die für das Gewerbe notwendigen Rohmaterialien und Geräte zu kaufen und dieselben gegen Barzahlung oder Kredit an die Mitglieder oder andere zu verkaufen; (5) die Fertigprodukte ihrer Mitglieder unmittelbar oder auf Kommissionsbasis zu kaufen und diese Produkte zu verkaufen; (6) innerhalb der Indischen Union und im Ausland geeignete Gebäude, Räume, Einrichtungen und anderes Zubehör zu kaufen, zu mieten oder anderswie zu erwerben und zu unterhalten zwecks Errichtung von Ausstellungsräumen, Magazinen und anderen Agenturen für die Werbung und/ oder für den Verkauf von indischem handgewebten Tuch oder zum Erreichen der Ziele, für die die Gesellschaft gegründet worden ist; (7) Marktforschung der einzelnen Absatzgebiete innerhalb und außerhalb des Landes zu betreiben, Handelsmissionen ins Ausland zu schicken, Vertreter, Agenten oder Korrespondenten auf verschiedenen Absatzgebieten innerhalb und außerhalb des Landes zum Zwecke des Vertriebs von handgewebtem Tuch zu ernennen; (8) Mitglieder bezüglich der Herstellung von Qualitätsgeweben und verbesserten Sorten zu beraten und zu diesem Zweck Normen festzulegen sowie geeignete Warenzeichen zu entwerfen; (9) Statistiken und andere Informationen bezüglich der Herstellung und des Handels mit indischem handgewebten Tuch in den verschiedenen Ländern zusammenzutragen; (10) Muster zu sammeln und zu verteilen; (11) für die Inspektion von indischem handgewebten Tuch, das für den Export bestimmt ist, zu sorgen; (12) alle anderen Schritte zu unternehmen, die zur Förderung der oben erwähnten Ziele beitragen könnten. | Keine Nachschußpflicht. Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf das von ihnen gezeichnete Gesellschaftskapital. | a) Die Gesellschaft wird vertreten durch den "board of directors". b) Vorstand: Shri Somappa, M., Kaufmann, Andrah Pradesh Vorstand: Shri Chandra, A.K., Kaufmann, Bombay Vorstand: Shri Naehimuthu, M.P., Kaufmann, Tamil Nadu Vorstand: Shri Nanjunda Rao, S.K., Kaufmann, Bangalore Vorstand: Shri Thaygarajan, E.S., Kaufmann, Tamil Nadu Vorstand: Shri Sriramulu, B., Kaufmann, Andhra Pradesh Vorstand: Shri Ansari, Rahamatullah, Kaufmann, Baqrabad Vorstand: Shri Nilamani Singh, H., Kaufmann, Imphal Vorstand: Shri Ansari, Khalid Anwar, Kaufmann, Patna Vorstand: Shri Chathu, P., Kaufmann, Via- Badagara Vorstand: Shri Hedaoo, Namdeorao V., Kaufmann, Sarmaspura, Achalpur Vorstand: Shri Thacker, S.H., Kaufmann, Nagpur Vorstand: Shri Iyer, D.S.V., Kaufmann, Bombay | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 19.03.1955 zuletzt geändert am 29.12.1965 b) Die Gesellschaft ist eine Genossenschaft des indischen Rechts des Staates Maharashtra. Die Bekanntmachungen der Zweigniederlassung erfolgen im Bundesanzeiger. Das Geschäftsjahr läuft vom 01. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. | a) 23.07.2002 Scharnweber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 25.06.1976 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.