Handelsregister · GnR 939

Chronologischer Auszug

The All India Handloom Fabrics Marketing Co-operative Society Limited, Zweigniederlassung Hamburg · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
The All India Handloom Fabrics
Marketing Co-operative Society Limited,
Zweigniederlassung Hamburg

b)
Hamburg
Zweigniederlassung der Firma The All
India Handloom Fabrics Marketing Cooperative Society Limited mit Sitz in
Bombay/Indien.

c)
Gegenstand des Unternehmens

(1) den Verkauf von handgewebtem
Tuch innerhalb und außerhalb des
Landes zu unterstützen, zu schützen, zu
erhalten, zu vergrößern und zu fördern;

(2) innerhalb und außerhalb des Landes
Märkte für handgewebte Waren zu
schaffen und zu entwickeln;

(3) Kapital aufzubringen durch Anteile
und Anleihen usw;

(4) auf Kredit oder bar die für das
Gewerbe notwendigen Rohmaterialien
und Geräte zu kaufen und dieselben
gegen Barzahlung oder Kredit an die
Mitglieder oder andere zu verkaufen;

(5) die Fertigprodukte ihrer Mitglieder
unmittelbar oder auf Kommissionsbasis
zu kaufen und diese Produkte zu
verkaufen;
(6) innerhalb der Indischen Union und im
Ausland geeignete Gebäude, Räume,
Einrichtungen und anderes Zubehör zu
kaufen, zu mieten oder anderswie zu
erwerben und zu unterhalten zwecks
Errichtung von Ausstellungsräumen,
Magazinen und anderen Agenturen für
die Werbung und/ oder für den Verkauf
von indischem handgewebten Tuch oder
zum Erreichen der Ziele, für die die
Gesellschaft gegründet worden ist;

(7) Marktforschung der einzelnen
Absatzgebiete innerhalb und außerhalb
des Landes zu betreiben,
Handelsmissionen ins Ausland zu
schicken, Vertreter, Agenten oder
Korrespondenten auf verschiedenen
Absatzgebieten innerhalb und außerhalb
des Landes zum Zwecke des Vertriebs
von handgewebtem Tuch zu ernennen;

(8) Mitglieder bezüglich der Herstellung
von Qualitätsgeweben und verbesserten
Sorten zu beraten und zu diesem Zweck
Normen festzulegen sowie geeignete
Warenzeichen zu entwerfen;

(9) Statistiken und andere Informationen
bezüglich der Herstellung und des
Handels mit indischem handgewebten
Tuch in den verschiedenen Ländern
zusammenzutragen;

(10) Muster zu sammeln und zu
verteilen;

(11) für die Inspektion von indischem
handgewebten Tuch, das für den Export
bestimmt ist, zu sorgen;

(12) alle anderen Schritte zu
unternehmen, die zur Förderung der
oben erwähnten Ziele beitragen könnten.
Keine Nachschußpflicht.

Die Haftung der Mitglieder
beschränkt sich auf das von
ihnen gezeichnete
Gesellschaftskapital.
a)
Die Gesellschaft wird vertreten durch
den "board of directors".

b)
Vorstand:
Shri Somappa, M., Kaufmann, Andrah
Pradesh
Vorstand:
Shri Chandra, A.K., Kaufmann,
Bombay
Vorstand:
Shri Naehimuthu, M.P., Kaufmann,
Tamil Nadu
Vorstand:
Shri Nanjunda Rao, S.K., Kaufmann,
Bangalore
Vorstand:
Shri Thaygarajan, E.S., Kaufmann,
Tamil Nadu
Vorstand:
Shri Sriramulu, B., Kaufmann, Andhra
Pradesh
Vorstand:
Shri Ansari, Rahamatullah, Kaufmann,
Baqrabad
Vorstand:
Shri Nilamani Singh, H., Kaufmann,
Imphal
Vorstand:
Shri Ansari, Khalid Anwar, Kaufmann,
Patna
Vorstand:
Shri Chathu, P., Kaufmann, Via-
Badagara
Vorstand:
Shri Hedaoo, Namdeorao V.,
Kaufmann, Sarmaspura, Achalpur
Vorstand:
Shri Thacker, S.H., Kaufmann,
Nagpur
Vorstand:
Shri Iyer, D.S.V., Kaufmann, Bombay
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 19.03.1955 zuletzt geändert am
29.12.1965

b)
Die Gesellschaft ist eine Genossenschaft des
indischen Rechts des Staates Maharashtra.
Die Bekanntmachungen der
Zweigniederlassung erfolgen im
Bundesanzeiger.
Das Geschäftsjahr läuft vom 01. Juli bis zum
30. Juni des folgenden Jahres.
a)
23.07.2002
Scharnweber

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Tag der ersten Eintragung:
25.06.1976

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.