Handelsregister · VR 16168

Chronologischer Auszug

Thandana - Freunde für Afrika e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Thandana - Freunde für Afrika e.V.

b)
Köln
a)
Der Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden
oder den zweiten Vorsitzenden jeweils zusammen mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von
5000,00 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Schumann, Olaf, Köln, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Ramm, Arno, Köln, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schumann, Lutz, Wesseling, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Gößlinghoff, Birgit, Pulheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 30.05.2009, geändert in § 7 (Die Mitgliederversammlung,
Zuständigkeit, Einberufung) durch Beschluss der Mitgliederversammlungen vom
24.08.2009 und 05.10.2009.
a)
30.12.2009
Reimer

b)
Satzung Blatt 6 - 9 Sdb.

Beschluss Bl. 10,11 Sdb.
Beschluss Bl.12,13 Sdb.

Satzung Bl. 14-16 Sdb.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Zweck) Abs. 4 und Abs. 5 und § 10 (Auflösung des Vereins, Liquidatoren) Abs. 1
beschlossen.
a)
30.01.2015
Behrendt

b)
Beschluss Bl. 21 - 24 Sdb.;
Wortlaut der Satzung Bl. 26 - 28
Sdb.
3a)
Der Verein wird vertreten durch zwei
Vorstandsmitglieder.
Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von
5000,00 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schumann, Lutz, Wesseling, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung der Funktion weiterhin:
Vorstand:
Schumann, Olaf, Köln, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung der Funktion weiterhin:
Vorstand:
Ramm, Arno, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 6 Abs. (1),
Abs. (3) und Abs. (5) (Der Vorstand), in § 7 Abs. (1), Abs. (4) und Abs. (5) (Die
Mitgliederversammlung, Zuständigkeit, Einberufung), in § 8 (Kassenprüfung) und in § 10
Abs. (2) (Auflösung des Verens, Liquidatoren) beschlossen.
Hierbei wurde insbes. die Vertretungsregelung geändert.
a)
16.05.2023
Keßler

b)
Beschluss Bl. 39-45 Sdb.
Wortlaut der Satzung Bl. 48-51
Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.