Handelsregister · VR 16168
Chronologischer Auszug
Thandana - Freunde für Afrika e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Thandana - Freunde für Afrika e.V. b) Köln | a) Der Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 5000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Schumann, Olaf, Köln, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Ramm, Arno, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schumann, Lutz, Wesseling, *XX.XX.XXXX Vorstand: Gößlinghoff, Birgit, Pulheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 30.05.2009, geändert in § 7 (Die Mitgliederversammlung, Zuständigkeit, Einberufung) durch Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 24.08.2009 und 05.10.2009. | a) 30.12.2009 Reimer b) Satzung Blatt 6 - 9 Sdb. Beschluss Bl. 10,11 Sdb. Beschluss Bl.12,13 Sdb. Satzung Bl. 14-16 Sdb. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck) Abs. 4 und Abs. 5 und § 10 (Auflösung des Vereins, Liquidatoren) Abs. 1 beschlossen. | a) 30.01.2015 Behrendt b) Beschluss Bl. 21 - 24 Sdb.; Wortlaut der Satzung Bl. 26 - 28 Sdb. | ||
| 3 | a) Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder. Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 5000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Nicht mehr Vorstand: Schumann, Lutz, Wesseling, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der Funktion weiterhin: Vorstand: Schumann, Olaf, Köln, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der Funktion weiterhin: Vorstand: Ramm, Arno, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 6 Abs. (1), Abs. (3) und Abs. (5) (Der Vorstand), in § 7 Abs. (1), Abs. (4) und Abs. (5) (Die Mitgliederversammlung, Zuständigkeit, Einberufung), in § 8 (Kassenprüfung) und in § 10 Abs. (2) (Auflösung des Verens, Liquidatoren) beschlossen. Hierbei wurde insbes. die Vertretungsregelung geändert. | a) 16.05.2023 Keßler b) Beschluss Bl. 39-45 Sdb. Wortlaut der Satzung Bl. 48-51 Sdb. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.