Handelsregister · VR 31799
Chronologischer Auszug
Thamilalayam Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Thamilalayam Berlin e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein. Der Schriftführer und der Kassenwart vertreten nur gemeinsam zusammen mit dem ersten Vorsitzendem oder dem zweiten Vorsitzenden. b) zweiter Vorsitzender: 1. Jeyasangar, Gopallapillai, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassenwart: 2. Kandasamy, Senthilkumaran, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 3. Murugananthini, Senthilkumaran, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Vorsitzender: 4. Sriskantharajah, Yogarajah, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 25.08.2012 Die Mitgliederversammlung vom 04.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) , § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Geschäftsführer) wurde gestrichen, früherer § 10 Geschäftsjahr, Finanzierung) wurde zu § 9 und ergänzt, dadurch wurde die Änderung der Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen beschlossen. | a) 10.09.2012 Kalinowski b) Satzung Bl. 4-7 Beschluss Bl. 9,10 (11-14) |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 2 (Zweck, Ziel und Aufgabe des Vereins) und § 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 09.05.2014 Röling b) Beschluss Bl. 20-21 (23-27) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.