Handelsregister · VR 18459
Chronologischer Auszug
Thaiboxgym Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Thai Box Gym Berlin e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 DM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. b) erster Vorsitzender: 1. Brosch, Marcus, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Gabel, Hendrik, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 30.06.1998 mit Änderung vom 21.11.1998. | a) 29.08.2006 Beyer b) Satzung Bl. 9-15 Beschluss Bl. 22/26 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr erster Vorsitzender: 1. Brosch, Marcus Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 2. Gabel, Hendrik erster Vorsitzender: 3. Ramlow, Steffen, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 4. Riedel, Marcel, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 25.08.2010 Dambietz | ||
| 3 | a) Thaiboxgym Berlin e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name); § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft); § 6 (Beiträge); § 8 (Vorstand); § 9 (Haftung); § 10 (Ruhen der Mitgliedschaft) und § 14 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 07.10.2011 Dambietz b) Beschluss Bl. 56/75-77 (63-67) |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 31.01.2013 Dambietz b) Beschluss Bl. 84-85,93 (86-90) | ||
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 4. Riedel, Marcel zweiter Vorsitzender: 5. Bartels, René, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 11.02.2014 Dambietz b) Beschluss Bl. 103,109 (104-106) | |
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.12.2016 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 9 (Vergütung für die Vereinstätigkeit) beschlossen. Dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. | a) 08.11.2017 Dambietz b) Beschluss Bl. 116-117,128 (122-124) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.