Handelsregister · VR 18459

Chronologischer Auszug

Thaiboxgym Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Thai Box Gym Berlin e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als
1.000,00 DM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Brosch, Marcus, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Gabel, Hendrik, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 30.06.1998 mit Änderung vom 21.11.1998.
a)
29.08.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 9-15
Beschluss Bl.
22/26

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:
1. Brosch, Marcus
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
2. Gabel, Hendrik

erster Vorsitzender:
3.
Ramlow, Steffen, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
4.
Riedel, Marcel, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.08.2010
Dambietz
3a)
Thaiboxgym Berlin e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als
1.000,00 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name); § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft); § 6 (Beiträge); § 8
(Vorstand); § 9 (Haftung); § 10 (Ruhen der Mitgliedschaft) und § 14 (Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
07.10.2011
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
56/75-77 (63-67)
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2012 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 17
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
31.01.2013
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
84-85,93 (86-90)
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:

4. Riedel, Marcel

zweiter Vorsitzender:

5.
Bartels, René, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
11.02.2014
Dambietz
b)
Beschluss
Bl. 103,109
(104-106)
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.12.2016 hat
die Änderung der Satzung durch Einfügung eines
neuen § 9 (Vergütung für die Vereinstätigkeit) beschlossen.
Dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
08.11.2017
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
116-117,128
(122-124)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.