Handelsregister · HRB 31987

Chronologischer Auszug

TH Fertigteilewerk GmbH · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TH Fertigteilewerk GmbH

b)
Wiesbaden
Geschäftsanschrift:
Borsigstrasse 20 a, 65205 Wiesbaden

c)
die Entwicklung, die Herstellung und der
Verkauf von Fertigteilen für Häuser.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Sinner, Otfried, Büdingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2020
a)
28.08.2020
Beer

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 In
395/2023) vom 01.12.2023 ist die vorläufige Eigenverwaltung
durch die Schuldnerin angeordnet und ein vorläufiger
Sachwalter bestellt. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der
Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu
verwalten und darüber zu verfügen. Verfügungen sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam.
a)
05.12.2023
Boos

b)
Beschluss Bl. 16 - 17
d.A.
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN
395/2023) vom 19.01.2024 ist die Anordnung der
Eigenverwaltung aufgehoben.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN
395/2023) vom 19.01.2024 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
25.01.2024
Rothe

b)
Beschluss Bl. 20 d.A.
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.