Handelsregister · HRB 5062
Chronologischer Auszug
TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Nürnberg c) Betrieb des St.Theresien-Krankenhauses in Nürnberg mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage. | 2.560.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Beck, Maria - Schwester Marie Petra -, Provinzialoberin, Neumarkt i. d. Opf einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Schicker, Jürgen, Verwaltungsdirektor, Nürnberg einzelvertretungsberechtigt; | Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken Sieber, Anna Schwester Monika Maria, Neumarkt i.d.OPf. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.11.1980 zuletzt geändert am 12.12.2001 | a) 18.04.2002 Schäfer b) Tag der ersten Eintragung: 17.03.1981. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 54 ff So. |
| 2 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2002 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens) in Abs. (10) der Satzung beschlossen. | a) 07.05.2002 Röhl b) Beschluß Bl. 69 ff. SB; | ||||
| 3 | c) Betrieb des St.Theresien-Krankenhauses in Nürnberg mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen gründen, ihre Geschäftsführung und Vertretung übernehmen, sowie Zweigniederlassungen errichten, soweit diese ebenfalls gemeinnützige Zwecke im Sinne nachstehender Bestimmungen verfolgen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2002 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz und Gegenstand) Abs. 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 24.06.2002 Röhl b) Beschluß Bl. 90 ff. SB; | |||
| 4 | a) TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Bayern c) ist die Förderung von Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß den Leitlinien der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung an und den Betrieb von - Bildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens; - Krankenhäusern mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage; - ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen; - Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und des betreuten Wohnens; - weiteren sozialen Einrichtungen, wie z.B. von Wohnheimen und Kindertagesstätten. Für die Krankenhäuser Nürnberg und Schwandorf, die in geförderten Gebäuden betrieben werden, hat die Gesellschaft den Betrieb eines die Zielsetzung von KHG ( Krankenhausfinanzieungsgesetz ) und BayKrG ( Bayrisches Krankenhausgesetz ) erfüllenden Krankenhauses für die Dauer von mindestens 25 Jahren zu gewährleisten. | Prokura erloschen: Sieber, Anna Schwester Monika Maria, Neumarkt i.d.OPf. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2002 hat die Änderung des § 1 (Firma und Gegenstand der Gesellschaft) der Satzung beschlossen und einen § 1a (Gemeinnützigkeit) eingefügt. b) Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 06.08.2002 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2002 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2002 unter Fortbestand der Gesellschaft Teile des Vermögens auf die St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg, Gemeinnützige Betriebs- Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19428) übertragen. | a) 25.09.2002 Schauer b) Beschluß Bl. 131 ff., Ausgl.u.Übernahmevertr. Bl. 130 ff. SB; | ||
| 5 | a) TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. | a) 17.06.2005 Kochannek b) Beschluss Bl. 177 ff. SB; Satzung Bl. 178 ff. SB | |||
| 6 | b) Sitz verlegt, nun: Neumarkt i.d.Opf c) Gegenstand geändert, nun: 1. Die Förderung von Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß den Leitlinien der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung an sowie die Förderung und den Betrieb von 1.1 Bildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens; 1.2 Krankenhäusern mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage; 1.3 ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen; 1.4 Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und des betreuten Wohnens; 1.5 weiteren sozialen Einrichtungen, wie z.B. von Wohnheimen und Kindertagesstätten. 2. Für die Krankenhäuser Nürnberg und Schwandorf, die in geförderten Gebäuden betrieben werden, hat die Gesellschaft den Betrieb eines die Zielsetzung von KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) und BayKrG (Bayerischen Krankenhausgesetz) erfüllenden Krankenhauses für die Dauer von mindestens 25 Jahren, gerechnet ab dem Jahr 2002, zu gewährleisten. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen und berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung der Gemeinnützigkeit (§ 3) alle Geschäfte und sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich erscheinen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 1 Abs. 2 (Sitz), 2 (Gegenstand der Gesellschaft). | a) 05.07.2007 Nikolay-Milde | |||
| 7 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Beck, Maria - Schwester Marie Petra -, Neumarkt i. d. Opf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schicker, Jürgen, Nürnberg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Gensheimer, Rita - Schwester Maria Pia -, Nürnberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Böcker, Tobias, Neuburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Geschäftsführer: Gutzeit, Manfred, Königsberg i.Bay.-Unfinden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Geschäftsführer: Lanig, Jörg-Rudolf, Erfurt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 25.01.2008 Sedler | ||||
| 8 | b) Geschäftsanschrift: Wildbad 1, 92318 Neumarkt | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lanig, Jörg-Rudolf, Nürnberg, *XX.XX.XXXX | a) 25.11.2008 Sedler | |||
| 9 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2011 hat die Änderung des § 10 Abs. 1 Ziffer 1.1 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 18.05.2011 Dr. Rieger | ||||
| 10 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gutzeit, Manfred, Königsberg i.Bay.-Unfinden, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Wagner, Thomas, Garching bei München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 22.02.2013 Meckl | ||||
| 11 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Böcker, Tobias, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Reger, Markus, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 08.08.2013 Meckl | ||||
| 12 | c) 1. Die Förderung von Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß den Leitlinien der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung an sowie die Förderung und den Betrieb von 1.1 Bildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens; 1.2 Krankenhäusern mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage; 1.3 ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen; 1.4 Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und des betreuten Wohnens; 1.5 weiteren sozialen Einrichtungen, wie z.B. von Wohnheimen und Kindertagesstätten. 2. Für die Krankenhäuser Nürnberg und Schwandorf, die in geförderten Gebäuden betrieben werden, hat die Gesellschaft den Betrieb eines die Zielsetzung von KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) und BayKrG (Bayerischen Krankenhausgesetz) erfüllenden Krankenhauses für die Dauer von mindestens 25 Jahren, gerechnet ab dem Jahr 2002, zu gewährleisten. Die von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferernz am 20. Juni 2011 verabschiedete Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse wird in der vom Bischof der jeweiligen Diözese veröffentlichten Fassung übernommen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen und berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung der Gemeinnützigkeit (§ 3) alle Geschäfte und sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich erscheinen. | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reger, Markus, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 29.11.2013 Dr. Rieger | ||
| 13 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gensheimer, Rita, gen. Schwester Pia, Nürnberg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Krizko, Anna, gen. Schwester Adelheid, Obernzell, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 15.05.2014 Meckl | ||||
| 14 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wagner, Thomas, Garching bei München, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Beyer, Rainer, Eckental, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 24.02.2015 Meckl | ||||
| 15 | c) 1.Förderung von Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß den Leitlinien der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung an sowie die Förderung und den Betrieb von 1.1 Bildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens; 1.2 Krankenhäusern mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage; 1.3 ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen; 1.4 Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und des betreuten Wohnens; 1.5 weiteren sozialen Einrichtungen, wie z.B. von Wohnheimen und Kindertagesstätten. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist zudem die Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften, soweit sie nicht für eigene steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. 3. Für die Krankenhäuser Nürnberg und Schwandorf, die in geförderten Gebäuden betrieben werden, hat die Gesellschaft den Betrieb eines die Zielsetzung von KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) und BayKrG (Bayerischen Krankenhausgesetz) erfüllenden Krankenhauses für die Dauer von mindestens 25 Jahren, gerechnet ab dem Jahr 2002, zu gewährleisten. Die von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Juni 2011 verabschiedete Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse wird in der vom Bischof der jeweiligen Diözese veröffentlichten Fassung übernommen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 04.03.2015 Dr. Rieger | |||
| 16 | Einzelprokura: Häberl, Peter, Lauterhofen, *XX.XX.XXXX | a) 11.07.2018 Festbaum | ||||
| 17 | c) 1. Die Förderung von Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß den Leitlinien der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung an sowie die Förderung und den Betrieb von 1.1 Bildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens; 1.2 Krankenhäusern mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage; 1.3 ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen; 1.4 Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und des betreuten Wohnens; 1.5 weiteren sozialen Einrichtungen, wie z.B. von Wohnheimen und Kindertagesstätten. 2. Zudem die Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften, soweit sie nicht für eigene steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. 3. Für das Krankenhaus Nürnberg, das in geförderten Gebäuden betrieben wird, hat die Gesellschaft den Betrieb eines die Zielsetzung von KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) und BayKrG (Bayerischen Krankenhausgesetz) erfüllenden Krankenhauses für die Dauer von mindestens 25 Jahren, gerechnet ab dem Jahr 2002, zu gewährleisten. Die von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Juni 2011 verabschiedete Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse wird in der vom Bischof der jeweiligen Diözese veröffentlichten Fassung übernommen. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Absatz 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der § 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Erstellung von Finanzbuchhaltung, Personalabrechnung, IT-Dienstleistungen, die Übernahme von Managementaufgaben u. a. Geschäftsführungstätigkeiten, Qualitätsmanagement, IT, Personal, Finanzen sowie der Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere projektbezogenen Leistungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverband der TGEgTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Gemeinnützigkeit), 12 (Zuständigkeit des Aufsichtsrats), 15 (Geschäftsplanung) und 16 (Jahresabschluss) des Gesellschaftsvertrages sowie die Aufhebung des § 17 (Gründungskosten) beschlossen. § 18 wurde dadurch zu § 17 (Schlussbestimmungen) des Gesellschaftsvertrages. | a) 05.12.2022 Kusch | |||
| 18 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Krizko, Anna, gen. Schwester Adelheid, Obernzell, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Beyer, Rainer, Eckental, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 05.06.2023 Peschel |
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