Handelsregister · VR 16422

Chronologischer Auszug

Tenshin Jikiden Dojo e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bujinkan Ninpo Dojo e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 1.000 DM für
den Einzelfall verpflichten, sind nicht nur vom geschäftsführenden Vorstand, sondern auch durch den Schriftführer
und Kassenwart zu zeichnen.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Schroeder, Carsten, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Behrends, Gunther, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 16.01.1996
Mit letzter Änderung vom: 01.10.2005
a)
10.10.2006
Tuma
b)
Satzung Bl. 5-14,
15-18
Beschluss Bl.
22-23, 36, 38,
48-50, 63, 64,
74/78, 94, 105,
119/121

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Tenshin Jikiden Dojo e.V.
b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
2. Behrends, Gunther
zweite Vorsitzende:
3.
Rosenberg, Anne-Sophie, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz) und
§ 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Der Paragraph 12 (Abteilungen des Vereins) ist
neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise
der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
17.11.2008
Müller
b)
Beschluss Bl.
127/128
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes
Vorstandsmitglied allein vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2012 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck,
Gemeinnützigkeit), § 10 (Vorstand) und § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
25.04.2013
Müller
b)
Beschluss
Bl. 139/150
(141-146)
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck,
Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
04.06.2019
Tritthart
b)
Beschluss
Bl. 158-159
(160-163)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.