Handelsregister · VR 150617

Chronologischer Auszug

Tennisverein Wundersleben e. V. · Amtsgericht Sömmerda

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tennisverein Wundersleben e. V.

b)
Wundersleben
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.

Für Rechtsgeschäfte bis 500,00 EUR ist der Vorsitzende
oder der Stellvertreter befugt. Rechtsgeschäfte mit mehr
als 500,00 EUR und nicht mehr als 1.000,00 EUR
erfordern einen Vorstandsbeschluss. Für den Abschluss
von Rechtsgeschäften, den den Verein mit mehr als
1.000,00 EUR belasten, für Dienstverträge und für
Grundstücksverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Vorsitzender:
Vodel, Steffen, Wundersleben, *XX.XX.XXXX

stellvertretender Vorsitzender:
Brandau, Lutz, Sömmerda, *XX.XX.XXXX

Kassenwart:
Lesniakowski, Monika, Wundersleben, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 11.05.2001 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
23.03.2012.
a)
24.09.2014
Kovacs

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.07.2001.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Bestellt:
Vorsitzender:
Menzer, Stephan, Wundersleben, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Stellvertreter des Vorsitzenden/Jugendwart:
Liebe, Patrick, Wundersleben, *XX.XX.XXXX

Vorsitzender:
Vodel, Steffen, Wundersleben, *XX.XX.XXXX

stellvertretender Vorsitzender:
Brandau, Lutz, Sömmerda, *XX.XX.XXXX
a)

Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2018 hat die Änderung des § 8 der Satzung
beschlossen.
a)
21.06.2018
Schaper

b)
Satzung Bl. 47 ff. SB;
Protokoll Bl. 39 ff. SB;
3a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.

Für Rechtsgeschäfte bis 500,00 EUR ist der Vorsitzende
oder der Stellvertreter befugt. Rechtsgeschäfte mit mehr
als 500,00 EUR und nicht mehr als 2.000,00 EUR
erfordern einen Vorstandsbeschluss. Für den Abschluss
von Rechtsgeschäften, den den Verein mit mehr als
2.000,00 EUR belasten, für Dienstverträge und für
Grundstücksverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2022 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand), 11
(Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 17 (Vereinsauflösung) der Satzung
beschlossen.
a)
20.07.2023
Canzler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.