Handelsregister · VR 150617
Chronologischer Auszug
Tennisverein Wundersleben e. V. · Amtsgericht Sömmerda
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tennisverein Wundersleben e. V. b) Wundersleben | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte bis 500,00 EUR ist der Vorsitzende oder der Stellvertreter befugt. Rechtsgeschäfte mit mehr als 500,00 EUR und nicht mehr als 1.000,00 EUR erfordern einen Vorstandsbeschluss. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, den den Verein mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, für Dienstverträge und für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vorsitzender: Vodel, Steffen, Wundersleben, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Brandau, Lutz, Sömmerda, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Lesniakowski, Monika, Wundersleben, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 11.05.2001 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 23.03.2012. | a) 24.09.2014 Kovacs b) Tag der ersten Eintragung: 25.07.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Bestellt: Vorsitzender: Menzer, Stephan, Wundersleben, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertreter des Vorsitzenden/Jugendwart: Liebe, Patrick, Wundersleben, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Vodel, Steffen, Wundersleben, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Brandau, Lutz, Sömmerda, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2018 hat die Änderung des § 8 der Satzung beschlossen. | a) 21.06.2018 Schaper b) Satzung Bl. 47 ff. SB; Protokoll Bl. 39 ff. SB; | |
| 3 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte bis 500,00 EUR ist der Vorsitzende oder der Stellvertreter befugt. Rechtsgeschäfte mit mehr als 500,00 EUR und nicht mehr als 2.000,00 EUR erfordern einen Vorstandsbeschluss. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, den den Verein mit mehr als 2.000,00 EUR belasten, für Dienstverträge und für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2022 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand), 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 17 (Vereinsauflösung) der Satzung beschlossen. | a) 20.07.2023 Canzler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.