Der Vorstand i.S. von § 26 BGB besteht aus: a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden c) dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Silvia Kuhnle
Plüderhausen
Vorstand
Thomas Meinhardt
Plüderhausen
Vorstand
Andreas Bosch
Plüderhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.12.1987 zuletzt geändert am 04.03.2005
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Zweck des Vereins) und in § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder, Vergütungen für die Vereinstätigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag), § 8 (Der Vorstand) und § 9 Abs. 1 (Der Vereinsausschuss) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.11.2014.