Handelsregister · VR 1573
Chronologischer Auszug
Tennisverein Altenseelbach e.V. · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tennisverein Altenseelbach e.V. b) Neunkirchen | a) Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht nachwievor aus dem /der 1. Vorsitzenden, dem /der 2. Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Jeweils zwei von ihnen, unter denen sich jedoch der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende befinden muß, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes im Sinne von § 26 BGB ist nunmehr wie folgt beschränkt: Rechtsgeschäftliches Verpflichtungen des Vereins, die einen Vermögenswert von 2.000,- DM übersteigen, bedürfen einens Mehrheitsbeschlusses des Gesamtvorstandes. Rechtsgeschäftliche Verpflichtungen des Vereins, die einen Vermögenswert von 8.000,- DM übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Erster Vorsitzender: Schönau, Werner, Fernmeldehandwerker, Neunkirchen- Altenseelbach, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Becker, Henning, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Schneider, Lothar, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Schatzmeisterin: Drews, Doris, geb. Krumm, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 25.02.1983 zuletzt geändert am 20.11.1998 | a) 04.10.2004 Luckgardt b) Tag der ersten Eintragung: 28. Juni 1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.10.2004. Satzung Bl. 128 - 136 |
| 2 | b) Nicht mehr Schriftführer: Schneider, Lothar, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Giebeler, Anna-Lena, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 14.04.2005 Rothenpieler | ||
| 3 | b) Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Becker, Henning, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Löhr, Ralf, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 01.06.2010 Frenking | ||
| 4 | b) Nach Namensänderung weiterhin Vorstand: Seiler, Anna-Lena, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26. Februar 2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 10 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Vorstand) beschlossen. | a) 15.04.2011 Frenking b) Satzung Bl. 199 d.A. | |
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Seiler, Anna-Lena, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Drews, Doris, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schmidt, Stefan, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Seiler, Thorsten, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 28.04.2015 Frenking | ||
| 6 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Löhr, Ralf, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Schmidt, Stefan, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Diekert, Jürgen, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Lotz, Mike, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 07.03.2016 Frenking | ||
| 7 | a) Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende, vertreten den Verein. Rechtsgeschäftliche Verpflichtungen des Vereins, die einen Vermögenswert von 5.000,- EUR übersteigen, bedürfen des Mehrheitsbeschlusses des Gesamtvorstandes. Rechtsgeschäftliche Verpflichtungen des Vereins, die einen Vermögenswert von 10.000,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) 21.11.2019 Frenking b) Ergänzend zu Eintragung lfd. Nr. 4 nachgetragen. | ||
| 8 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Diekert, Jürgen, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Imhäuser, Jessica, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 08.05.2024 Frenking |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.