Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schriftführer und der Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam, von denen jedoch einer der Vorsitzende oder der Schriftführer sein muss. Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zahlungsanweisungen bedürfen der Gegenzeichnung des Schatzmeisters.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Joachim Schmidt
Braunschweig
Vorstand
Erhard Kleimann
Braunschweig
Vorstand
Doris Bönig
Braunschweig
Vorstand
Beatrix Welkner
Braunschweig
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.02.1980 zuletzt geändert am 13.04.1980
Freitext
Satzung Blatt 3 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 28.05.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.11.2005.
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