Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und Grundstücksgleiche Rechte) die Zustimmung der Mitglieder erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dieter Bäumlisberger
Künzelsau-Gaisbach
Vorstand
Christian Dorsch
Künzelsau
Vorstand
Birgit Maria Muth
Künzelsau
Vorstand
Annett Striffler
Künzelsau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.05.1981 zuletzt geändert am 20.03.2006
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.07.2015.
Tag der ersten Eintragung: 03.07.1981
Satzung: Sonderband Blatt 126/129
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