Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende je einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 5000,00 EUR sind sie gemeinsam vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäften mit einem Wert über 10.000,00 EUR bedürfen eines Beschlusses des Gesamtvorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Aleksandar Kukaras
Heidelberg
Vorstand
Frank Schöneborn
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.12.1928 in Neufassung vom 17.03.1972 mit Änderung vom 18.11.1988, 09.12.2004, 23.11.2006, 26.01.2007, 20.11.2009 und 07.11.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2020 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 11 (Vorstand), beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 25.01.1929
Satzung: Vorband 2 AG Heidelberg Bl. 727 ff.
Satzung: Sonderband 1 Blatt 79-88
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.