Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und das Vorstandsmitglied für Finanzen. Beide sind allein vertretungsberechtigt. Die Alleinvertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass für geschäftliche Erklärungen, die den Verein in Höhe von mehr als 1.500,-- EUR verpflichten, die Vorstandsmitglieder den Verein nur gemeinsam vertreten können.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Wiedmaier
Schramberg
Vorstand
Ann-Kathrin Brantner
Schramberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.11.1950 mit Änderung; zuletzt geändert am 05.10.2011.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.07.2015.
Tag der ersten Eintragung: 30.05.1951
Satzung: Sonderband Blatt 174/179
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