Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gemeinsam durch zwei der Vorstandsmitglieder vertreten. Der Schatzmeister hat Bankvollmacht und vertritt den Verein in sämtlichen Bankgeschäften. Er ist insoweit besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Günter Ender
Schönaich
Vorstand
Annette Auer-Skyrme
Schönaich
Vorstand
Hans Schumacher
Schönaich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.11.1969 mit Änderung; zuletzt geändert am 01.04.2014.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 04.02.1970
Satzung: Sonderband Blatt 137/147
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