Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Je zwei von ihnen, unter denen sich der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende befinden muss, sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder. Dabei muss der 1. oder 2. Vorsitzende anwesend sein. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweiligen Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 12.06.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.10.2006.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung
Satzung vom 01.04.1957 zuletzt geändert am 09.03.1982
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.