Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass für Geschäfte mit einem Auftragsvolumen über 15.000,00 EUR , sowie für Geschäfte mit vertraglicher Bindung über die Dauer von 5 Jahren hinaus die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Dickopf
Bad Sobernheim
Vorstand
Guido Osterfeld
Bad Sobernheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt allein.
Tag der ersten Eintragung: 26.07.1954 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.03.2006.
Fall 3
Fall 4
Satzung
Satzung vom 28.01. und 07.05.1975 zuletzt geändert am 13.01.1995
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.