Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Über das Eingehen von Verbindlichkeiten bedarf es bei einem Betrag von über 1.000 Euro der Zustimmung des Gesamtvorstands und bei über 5.000 Euro der Zustimmung der Generalversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kevin Hauk
Mudau
Vorstand
Moritz Sacher
Mudau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.10.1976 und 21.01.1977 in Neufassung vom 19.11.2006 mit Änderung vom 28.11.2009
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.03.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.04.2015.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.