Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften über 2.500 EUR bis 6.000 EUR bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes im Sinne des § 5 der Satzung. Bei darüber hinausgehenden Beträgen und Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen bedarf es der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniela Ehrnböck
Niederalteich
Vorstand
Gerhard Märkl
Niederalteich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.03.1986 zuletzt geändert am 16.02.2002
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2012 hat die Änderung der §§ 5 (Vorstand) und 6 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.04.1986. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 11 SB;
Satzung Bl. 16 SB;
Satzung Bl. 19 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.