Handelsregister · VR 1292

Chronologischer Auszug

Tennisclub Mengen e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tennisclub Mengen

b)
Schallstadt-Mengen
a)
Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.
Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1.
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die des 2.
Vorsitzenden.
Rechtsgeschäfte, die den Verein zu mehr als DM
2.000,00 verpflichten, bedürfen der Zustimmung des
gesamten Vorstandes.

b)
1. Vorsitzender:
Rinderle, Rudi, Schallstadt-Mengen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Zeidler, Dieter, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 26.10.1979 mit Nachtrag vom 10.01.1980 mit Änderung vom 27.11.1995.
a)
05.04.2006
Grahl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.04.2006.
Tag der ersten Eintragung:
25.01.1980
Satzung:
Sonderband
Blatt 3 ff.

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 147

Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 155
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Rinderle, Rudi, Schallstadt-Mengen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2.Vorsitzende:
Lindinger, Barbara, Ehrenkirchen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr 2.Vorsitzender, jetzt
1.Vorsitzender:
Zeidler, Dieter, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX
a)
31.01.2007
Engler
3a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Tennisclub Mengen e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 10
beschlossen.
a)
10.01.2012
Hügel

b)
Satzung:
AS 351 ff.
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte, die den Verein zu mehr als 1.000,00
EUR (2.000,00 DEM) verpflichten, bedürfen der
Zustimmung des Gesamtvorstandes.

b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schwörer, Thomas, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2.Vorsitzende:
Lindinger, Barbara, Ehrenkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 15
(Vorstand) und 22 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen.
a)
18.06.2014
Drayer

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 389 ff.
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte, die den Verein zu mehr als 1.000,00
EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des
Gesamtvorstandes.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Griesbaum, Uwe Dieter, Denzlingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schaaf, Thomas, March, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1.Vorsitzender:
Zeidler, Dieter, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schwörer, Thomas, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
19.05.2016
Transier-Lang

b)
Satzung:
AS. 435 ff.

Änderungsbeschluss:
AS. 425
6b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schaaf, Thomas, March, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzende:
Mayer, Daniela Anna Maria, geb. Gunst, Bad Krozingen,
*XX.XX.XXXX
a)
01.03.2022
Gottschaldt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.