Handelsregister · VR 1292
Chronologischer Auszug
Tennisclub Mengen e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tennisclub Mengen b) Schallstadt-Mengen | a) Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die des 2. Vorsitzenden. Rechtsgeschäfte, die den Verein zu mehr als DM 2.000,00 verpflichten, bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes. b) 1. Vorsitzender: Rinderle, Rudi, Schallstadt-Mengen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Zeidler, Dieter, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 26.10.1979 mit Nachtrag vom 10.01.1980 mit Änderung vom 27.11.1995. | a) 05.04.2006 Grahl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2006. Tag der ersten Eintragung: 25.01.1980 Satzung: Sonderband Blatt 3 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 147 Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 155 |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Rinderle, Rudi, Schallstadt-Mengen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2.Vorsitzende: Lindinger, Barbara, Ehrenkirchen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2.Vorsitzender, jetzt 1.Vorsitzender: Zeidler, Dieter, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2007 Engler | ||
| 3 | a) Name von Amts wegen berichtigt in: Tennisclub Mengen e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 10 beschlossen. | a) 10.01.2012 Hügel b) Satzung: AS 351 ff. | |
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Verein zu mehr als 1.000,00 EUR (2.000,00 DEM) verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Schwörer, Thomas, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2.Vorsitzende: Lindinger, Barbara, Ehrenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 15 (Vorstand) und 22 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen. | a) 18.06.2014 Drayer b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 389 ff. | |
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Verein zu mehr als 1.000,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Griesbaum, Uwe Dieter, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Schaaf, Thomas, March, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1.Vorsitzender: Zeidler, Dieter, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schwörer, Thomas, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 19.05.2016 Transier-Lang b) Satzung: AS. 435 ff. Änderungsbeschluss: AS. 425 | |
| 6 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schaaf, Thomas, March, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzende: Mayer, Daniela Anna Maria, geb. Gunst, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX | a) 01.03.2022 Gottschaldt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.