Handelsregister · VR 4372 früher Amtsgericht Lennestadt
Chronologischer Auszug
Tennisclub Maumke e.V. · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tennisclub Maumke e.V. b) Lennestadt-Maumke | a) Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 DM der Einwilligung der Mitgliederversammlung bedürfen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. b) 1. Vorsitzender: Ebert, Thorsten, Lennestadt, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Duwenhögger, Benedikt, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Vorstand: Pokoj, Kornelia, geb. Wurm, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Vorstand: Duwenhögger, Georg, Lennestadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 12.05.1978 mit Änderung vom 26.01.1979 | a) 03.09.2009 Kecker b) Satzung Bl. 3 ff. d.A. Beschluß Bl. 24 ff. d.A. Tag der ersten Eintragung: 06.07.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 372 Amtsgericht Lennestadt getreten. Freigegeben am 03.09.2009. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Ebert, Thorsten, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Arns, Thomas, Lennestadt, *XX.XX.XXXX | a) 16.08.2010 Wickel | ||
| 3 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam den Verein. Die Vertretungsnmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 EUR der Einwilligung der Mitgliederversammlung bedürfen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26. November 2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Austritt der Mitglieder), § 11 (Beschränkung der Vertretungsmacht) und § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 09.01.2015 Wickel b) Protokoll Blatt 150 ff., Satzung Blatt 153 ff. der Akten. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.