Handelsregister · VR 4372 früher Amtsgericht Lennestadt

Chronologischer Auszug

Tennisclub Maumke e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tennisclub Maumke e.V.

b)
Lennestadt-Maumke
a)
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden
oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
5.000,00 DM der Einwilligung der
Mitgliederversammlung bedürfen.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 3
Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit
entscheidet der Vorsitzende.

b)
1. Vorsitzender:
Ebert, Thorsten, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Duwenhögger, Benedikt, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Pokoj, Kornelia, geb. Wurm, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Duwenhögger, Georg, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.05.1978 mit Änderung vom 26.01.1979
a)
03.09.2009
Kecker

b)
Satzung Bl. 3 ff. d.A.
Beschluß Bl. 24 ff. d.A.
Tag der ersten Eintragung:
06.07.1978
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 372
Amtsgericht Lennestadt getreten.
Freigegeben am 03.09.2009.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Ebert, Thorsten, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Arns, Thomas, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
a)
16.08.2010
Wickel
3a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der
Kassierer und der Schriftführer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1.
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende,
vertreten gemeinsam den Verein.
Die Vertretungsnmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
5.000,00 EUR der Einwilligung der
Mitgliederversammlung bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26. November 2014 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Austritt der Mitglieder), § 11 (Beschränkung der Vertretungsmacht) und § 12
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
09.01.2015
Wickel

b)
Protokoll Blatt 150 ff.,
Satzung Blatt 153 ff. der Akten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.