Handelsregister · VR 410343

Chronologischer Auszug

Tennisclub Kandern e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tennisclub Kandern e.V.

b)
Kandern
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter.

Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Erster Vorsitzender:
Benz, Ingo, Kandern, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Güdemann, Karsten, Kandern, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 09.11.1973 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 03.03.2010.
a)
27.05.2014
Probst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
27.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
13.12.1973
Satzung:
AS. 205 ff.
2b)
Bestellt und wieder ausgeschieden als stellvertretender
Vorsitzender, nun bestellt als
Erster Vorsitzender:
Härlin, Claus-Dietrich, Kandern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Zöllin, Renate, Kandern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Güdemann, Karsten, Kandern, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Stellvertretender Vorsitzender:
Kaltenbacher, Matthias, Kandern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Benz, Ingo, Kandern, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2018
Hügel
3b)
Bestellt als
Stellvertreter:
Güdemann, Karsten, Kandern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Zöllin, Renate, Kandern, *XX.XX.XXXX
a)
09.08.2019
Tänzel
4b)
Bestellt als
Stellvertreter:
Krey, Claus, Kandern, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Güdemann, Karsten, Kandern, *XX.XX.XXXX
a)
01.09.2020
Tänzel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.