Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Ihre Vertretungsbefugnis ist beschränkt: - die Aufnahme von Darlehen und Krediten, die in ihrer Gesamtsumme bis max. 50.000,00 EUR betragen, bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstandes. - die Aufnahme von Darlehen und Krediten, die in ihrer Gesamtsumme 50.000,00 EUR übersteigen, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nils Aldag
Hamburg
Vorstand
Hans-Peter Neunzig
Buchholz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.11.1999
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Die Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung), § 9 (Der Vorstand), § 10 (Wahlzeitraum), § 11 (Der Beirat), § 12 (Beschlussfassung) und § 17 (Satzungsänderungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit) und § 19 (Vereinsvermögen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Kooperation TC Jesteburg - VfL Jesteburg) und § 17 (Satzungsänderung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist infolge Abspaltung zur Neugründung aus dem weiterhin bestehenden Verein für Leibesübungen Jesteburg von 1912 e. V. (AG Tostedt - VR 1019) nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes gem. §§ 135, 149 ff UmwG entstanden.
Freitext
Satzung Blatt 16-24Bd. II der Akten
Tag der ersten Eintragung: 10.03.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.08.2005.
Änderungsbeschluss Bl. 60-67 d.A.
Änderungsbeschluss Bd. II Bl.141 ff. neue Satzung Bd. II Bl. 150 ff.
Änderungsbeschluss Bl. 183, Satzung Bl. 187 ff.
Änderungsbeschluss (Bd. III) Bl. 27 R neue Satzung (Bd. III) Bl. 30 ff.