Handelsregister · VR 16528

Registerinformationen

Tennisclub Höhenkirchen e.V. (TC Höhenkirchen e.V.) · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Tennisclub Höhenkirchen e.V. (TC Höhenkirchen e.V.)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Höhenkirchen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 16528
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
26.06.2023
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Robin Huber

Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Vorstand

Laura Chylla

Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 30.11.1998 zuletzt geändert am 26.01.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2009 hat die Änderung der Nummern 3 (Verbandszugehörigkeit), 13 (Vereinsleitung) und 14 (Ehrenrat) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2021 hat die Änderung der Nummern 2 (Vereinszweck und Gemeinnützigkeit), 6 (Aufnahme), 10 (Stimmrecht und Wählbarkeit), 12 (Die Mitgliederversammlung), 13 (Der Vorstand), 15 (Kassenprüfer), 18 (Gleichstellung), 19 (Schriftform), 20 (Inkrafttreten der Satzung) und 21 (Behördliche Genehmigungen) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Verein entsteht im Wege der Abspaltung von Teilen des Vermögens des Vereins Spielvereinigung Höhenkirchen eingetragener Verein mit Sitz in Höhenkirchen (AG München, VR 6645). Die Spaltung wurde am 29. Juni 1999 im Register des übertragenden Vereins eingetragen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 15.06.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 10 So.
  • Protokoll Bl. 34 SB;
  • Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 61 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.