Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln; der 2. und der 3. Vorsitzende vertreten gemeinsam. Der Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrag von 2.500,00 EUR im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, ausführen. Bei höheren Beträgen bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alfons Geiger
Drachselsried
Vorstand
Andreas Bruckmayer
Drachselsried
Vorstand
Franz Sturm
Drachselsried
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.04.1976
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2005 hat die Änderung des § 3 (Vereinsorgane) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.07.1977. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 3 SB;
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