Handelsregister · VR 857

Chronologischer Auszug

Tennisclub Garbenheim e.V. · Amtsgericht Wetzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tennisclub Garbenheim

b)
Wetzlar Stadtteil Garbenheim
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Rafalzik, Klaus, Kaufmann, Wetzlar
stellvertretender Vorsitzender:
Hartmann, Oliver, Wetzlar/Garbenheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.08.1976 zuletzt geändert am 03.02.1979
a)
09.07.2002
Sieges

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.11.1976
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 23
2b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Rafalzik, Klaus, Wetzlar
Eingetreten:
Vorsitzender:
Spennemann, Klaus, Wetzlar-Dutenhofen, *XX.XX.XXXX
a)
26.02.2003
Göttlicher

b)
Blatt 121 ff.
3a)
Tennisclub Garbenheim e.V.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes
Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2004 hat die Änderung und Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
28.06.2004
Göttlicher

b)
Blatt 128 ff.
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Organe,
Vorstand) beschlossen.
a)
04.04.2016
Schmidt

b)
Blatt 171 ff
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Änderung der Satzung durch
Ergänzung § 10 (Datenschutz) beschlossen.
a)
08.10.2020
Kaiser

b)
Blatt 189 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.