Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens einer Person. Er kann auf bis zu drei Personen erweitert werden. Bei einer Person besteht der Vorstand aus dem 1. Vorsitzenden. Bei zwei Personen aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Bei drei Personen aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand je einzeln vertreten. Für Investitionen und Darlehensaufnahmen zur Erweiterung der Platzanlagen oder für sonstige bauliche Veränderungen mit einem Geschäftswert von über 10.000 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. Rechtsgeschäfte mit einem Verkehrswert unter 5.000 Euro sowie Prolongationen und Umfinanzierungen von bestehenden Krediten benötigen nur die Zustimmung mindestens eines Vorstandes und des Kassiers. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000 Euro (und unter 10.000 Euro) sind für den Verein nur verbindlich mit Zustimmung der Vorstandschaft.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mathias Vietz
Freudental
Vorstand
Thorsten Rosemann
Freudental
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.12.1972 mit Änderung; zuletzt geändert am 24.02.2005.
Die Mitgliederversammlungen vom 31.03.2023 und vom 04.08.2023 haben die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 08.03.1973
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 388
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.