Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende.
Zu Einzelvorhaben innerhalb eines Geschäftsjahres, die ein Drittel der Gesamteinnahmen des vorangegangenen Geschäftsjahres, mit Ausnahme von Zuschüssen, überschreiten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.
Änderungsbeschluss Bl. 101 ff. und Satzung Bl. 107 ff. d. A. Tag der ersten Eintragung: 30.11.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.10.2006.
Fall 2
Protokoll Blatt 189-199, Satzung Blatt 182-186 der Akten; Fall 3
Fall 4
Fall 5
Satzung
Satzung vom 16.06.1961 zuletzt geändert am 29.01.1999
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Erlöschen der Mitgliedschaft),11 (Maßnahmen bei Pflichtverletzungen), 13 (Mitgliederversammlungt), 14 (Vereinsvorstand), 16 (Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder), 19 (Beiträge,Aufnahmegebühren,Umlagen), 21 (Spielordnung) und Hinzufügung des neuen § 22 (Rechte am eigenen Bild) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.