Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln, der 2. und 3. Vorsitzende vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte (§ 26 Abs. 1 S.3 BGB) in der Weise eingeschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 1.000,00 EUR im Einzelfall, sowie für An- und Verkauf und zur Belastung von Grundstücken die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dustin Hoffmann
Kirchenthumbach
Vorstand
Jeffrey Höller
München
Vorstand
Matthias Sporrer
Eschenbach i.d.OPf.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.06.1956 zuletzt geändert am 29.11.1997
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 6 (Vorstand).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.07.1956. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 ff. So.