Handelsregister · VR 1916
Chronologischer Auszug
Tennisclub Dalheim 1980 e.V. · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tennisclub Dalheim 1980 e.V. b) Dalheim | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,-- DM (in Worten: fünftausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Erster Vorsitzender: Schweitzer, Reinhard, Dalheim Zweiter Vorsitzender: Schwark, Peter, Dalheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 03.05.1980 zuletzt geändert am 26.09.1980 | a) 01.06.2006 Klumb b) Tag der ersten Eintragung: 09.01.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.06.2006. Satzung Blatt 19 - 24 der Akten |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,-- DM (in Worten: fünftausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: Schweitzer, Reinhard, Dalheim erster Vorsitzender: Szymkowiak, Jochem, Dexheim, *XX.XX.XXXX | a) 01.10.2009 Groß b) Bl. 60 ff | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 14.02.2011 Dannegger b) Fall 3 Blatt 74 - 92 der Akten | ||
| 4 | a) Geändert, jetzt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden (stellvertretender Vorsitzender). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 2.5.000,-- EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Rechte der Mitglieder), § 11 (Mitgliederversammlung), § 12 (Vorstand) und § 13 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes) beschlossen. | a) 11.07.2019 Groß b) Bl. 97 ff | |
| 5 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden (stellvertretender Vorsitzender). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 2.500,-- EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) erster Vorsitzender: Schweitzer, Mark, Dalheim, *XX.XX.XXXX zweiter Vorsitzender: Liberacki, Martin, Dalheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr erster Vorsitzender: Szymkowiak, Jochem, Dexheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Schwark, Peter, Dalheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützige Tätigkeitsbasis) und § 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 11.07.2019 Groß b) Bl. 126 ff Satzung: Bl. 139 ff | |
| 6 | b) nach Wohnortänderung weiterhin: erster Vorsitzender: Schweitzer, Mark, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX | a) 31.05.2023 Groß b) Bl. 149 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.