Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sascha Kaiser
Worms
Vorstand
Sandra Reis
Lampertheim
Vorstand
Paolisa Stipa
Bermersheim
Vorstand
Thomas Petzold
Worms
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.01.1979 zuletzt geändert am 14.03.1983
Die Mitgliederversammlung vom 09.01.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 b (Jugendselbstverwaltung, Ergänzung einer Jugendordnung im Rahmen des § 5b der Satzung) und § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2009 hat die Änderung aller Bestimmungen der Satzung beschlossen, die Satzung ist insgesamt neu gefasst. Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Gesamtvorstand) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Ehrenamtspauschale), § 11 (Ordentliche Mitgliederversammlung) und durch Einfügung eines neuen § 20a (Kommunikation Mitglieder) beschlossen. § 22 (Inkrafttreten der Satzung) ist redaktionell geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.08.1979 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Worms VR 628 getreten. Freigegeben am 26.07.2006.
Bl. 151 - 182 d. A.
Bl. 197 - 209 d.A.
Bl. 216-221
Bl. 246-251
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist beschränkt: Zum Erwerb, Verkauf, Belastung oder zu sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder Erbbaurechte und für die Aufnahme eines Darlehens von mehr als 2.500,-- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Bl. 254-340, Satzung Bl. 325-340
Bl. 349-354
Bl. 355-373, Satzung Bl. 360-373
Blatt 377-415 Satzung Bl. 379 ff. d. A.
Bl. 424 ff.
Bl. 444 ff. d. Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.