Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Der Vorstand ist befugt, je Einzelmaßnahme Ausgaben für den Verein bis zu einem durch die Mitgliederversammlung festgelegten Betrag zu leisten. Davon unberührt bleiben die beschlossenen Verpflichtungen (z. B. Investitionen) und die erforderlichen Unterhaltungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen.
Satzung Blatt I der Akten
Tag der ersten Eintragung: 25.06.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.09.2006.
Beschluss Blatt 71-77 der Akten
Satzung Blatt 84-92 der Akten
Satzung
Satzung vom 24.04.1986 zuletzt geändert am 06.09.1989
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit) und § 17 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.