Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende ist dem Verein gegenüber verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des 1.Vorsitzenden Gebrauch zu machen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniel Müller
Hirrlingen
Vorstand
Martin Zug
Hirrlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.07.1984 zuletzt geändert am 11.03.1994
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 14.09.1984
Satzung: Sonderband Blatt 32/33
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