Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß die Eingehung von Verbindlichkeiten über 2.000,-- DM eines Mehrheitsbeschlusses von Vorstand und Ausschuß bedarf. Auszahlungen und Verfügungen über ein Bankkonto müssen durch zwei Mitglieder aus dem Vorstand oder Ausschuß unterschrieben werden, wenn der Betrag über 2.000,-- DM liegt und nicht auf ein vereinseigenes Konto überwiesen wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Hendlmeier
Kaufbeuren
Vorstand
Franz Walter
Kaufbeuren
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.03.1976 zuletzt geändert am 29.03.2004
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.08.1977. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Bl. 8/9 SB
Bl. 13/17 SB;
SB Bl.18/22
SB Bl. 23/26
Bl. 27/29 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.