Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Satzung Blatt 20-22 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 05.12.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 490 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
Beschluss Blatt 30 der Akten
Satzung Blatt 51-54 der Akten
Satzung
Satzung vom 12.06.1980 zuletzt geändert am 19.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2008 hat die Änderung der Satzung in §§ 17 (Zusammensetzung des Vorstandes) und 20a (Aufgaben der Frauenwartin) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2019 hat die Satzung durch Ergänzung des § 3 a (Vergütungen für die Vereinstätigkeit) geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.