Handelsregister · VR 709

Registerinformationen

Tennisclub Aidenbach e.V. von 1949 · Amtsgericht Passau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Tennisclub Aidenbach e.V. von 1949
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Aidenbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 709
Gericht
Amtsgericht Passau
Letzte Eintragung
14.08.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Roland Sager

Aidenbach

Vorstand

Karl Münichsdorfer

Aidenbach

Vorstand

André Kammer

Aldersbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 05.07.1952 und wurde zuletzt geändert mit Beschluß vom 22.03.1996.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 7/ 1.3 (Rechte und Aufgaben des Vorstandes).
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2019 hat die Änderung der §§ 6 (Mitgliedschaft), 7 (Die Vereinsorgane), 8 (Die Mitgliederversammlung) und 13 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2025 hat die Änderung der §§ 2 (Sitz), 3 (Verbandszugehörigkeit),7 (,Die Vereinsorgane) 7 1.(Vorstand), 7 1.3 ( Rechte und Aufgaben des Vorstandes), 7 2. (Der Vereinsbeirat), 8 (Die Mitgliederversammlung), 9.2 (Wahlmodus), 10 (Sparten und Unterabteilungen) und 16 (Inkrafttreten der Vereinssatzung) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 12.01.1953. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 13 SB;
  • Beschluss Bl. 17 SB; Neue Satzung Bl. 18 SB.
  • Beschluss Bl. 20 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 21 SB.
  • Beschluss Bl. 23 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 24 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.