Handelsregister · VR 440139

Chronologischer Auszug

Tennisclub Ahldorf e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tennisclub Ahldorf

b)
Horb am Neckar
a)
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB ist der 1. oder 2.
Vorsitzende.

b)
1. Vorsitzender:
Stehr, Werner, Geschäftsführer in Horb-Ahldorf
2. Vorsitzender:
Bross, Jürgen, Horb a.N., *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 09.03.1985 mit Änderung vom 23.03.1991.
a)
13.05.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.05.2015.
Tag der ersten Eintragung:
12.07.1985
Satzung:
Sonderband
Blatt 45/50
2a)
Name von Amts wegen ergänzt:
Tennisclub Ahldorf e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
mindestens zwei Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils
einzeln.

b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Kavi, Irfan, Horb am Neckar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Schlatter, Jürgen, Horb am Neckar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Stehr, Werner, Geschäftsführer in Horb-Ahldorf
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Bross, Jürgen, Horb a.N., *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
11.08.2017
Drexler

b)
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 90; Wortlaut der Satzung:
Sonderband Blatt 93
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2018 und 11.04.2019 hat die Änderung der Satzung
in § 9 (Vereinsvermögen) und § 10 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
14.09.2020
Marksteiner

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 97

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.