Handelsregister · VR 60215

Registerinformationen

Tennisclub 1948 Viernheim e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Tennisclub 1948 Viernheim e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Viernheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 60215
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
12.05.2025
Abrufstand
20.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Frank Bauer

Viernheim

Vorstand

Martin Koch

Viernheim

Vorstand

Thomas Göck

Viernheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
  • Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass Rechtsgeschäfte über 10.000,00 DM der Zustimmung des "erweiterten Vorstandes" bedürfen.
  • Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder erforderlich, wobei mindestens zwei gesetzliche Vorstandsmitglieder anwesend sein müssen.
  • Tag der ersten Eintragung: 03.02.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Blatt 129
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Protokoll SÄ Bl. 55-63
  • Fall 4
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 105-139 und 146-181 der Akte
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 208, 209, 212 der Akte
  • Fall 9
  • Anmeldung Blatt 214 - 221
  • Fall 10
  • Anmeldung Blatt 31
  • Beschluss Blatt 33-35
  • Satzung Blatt 36-45 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 15.09.1952 zuletzt geändert am 21.02.1981
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2, § 3, § 6, § 7, § 9, § 11, § 13, § 14, § 15, § 18, § 19, § 21 und § 22 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz des Vereins) , 3 (Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit), 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), 17 (Ordentliche Mitgliederversammlung), 19 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 25 (Auflösung des Vereins) sowie 26 (Schlussbestimmungen) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.