Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus bis zu drei gleichberechtigten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und Erbbaurechten die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nicole Friesch
Wellendingen
Vorstand
Tobias Hausch
Wellendingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.11.1972 zuletzt geändert am 12.04.2013
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.07.2015.
Tag der ersten Eintragung: 02.04.1973
Satzung: Sonderband Blatt 131
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